Pensionsalter vom Zeitpunkt der Schwerbehinderung abhängig? (Rente / Pension / ATZ)
Hallo,
für die Inanspruchnahme der Rente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a SGB VI) kommt es allein auf den Status am Tag des Rentenbeginns an.
Die Rente bliebe selbst dann bestehen, wenn am Tag nach Beginn der Rente die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch entzogen würde.
Allerdings sind (zumindest in unserer Region) die Versorgungsämter bei Anträgen kurz vor möglichem Rentenbeginn spürbar zickiger.
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&Tschüß
Wolfgang