Eignung eines sbMA bei einer internen Stellenbesetzung (Einstellung)

fisch21, Tuesday, 26.09.2017, 17:22 (vor 2403 Tagen)

Hallo,

ein schwerbehinderter Kollege hat sich in unserer Firma (kein öffentlicher Dienst) auf eine offene interne Stelle beworben. Wir haben in unserer Integrationsvereinbarung e. Vereinbarung, dass "ein schwerbehinderter Bewerber bei EIGNUNG die offene Stelle erhalten sollte". In dieser Stelle werden jedoch u.a. fließend Englisch in Wort und Schrift und eine fundierte praktische Erfahrung in den sozialen Medien als erforderliche Kernkompetenzen vorausgesetzt. Der schwerbehinderte Kollege bringt beides nicht mit bzw. spricht so gut wie gar kein Englisch. Laut d. Abteilungsleiter bringt dieser Bewerber ca. 20 % der fachlichen Voraussetzungen für diese offene Stelle mit. Der Abteilungsleiter hat jedoch den schwerbehinderten Bewerber und mich als zuständigen SBV zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen.

Meine Fragen hierzu wären:

  • Wäre die Einladung zum Bewerbungsgespräch überhaupt erforderlich gewesen, da die fachliche Eignung für diese ausgeschriebene Stelle beim Bewerber eindeutig nicht vorliegt?
  • Ich habe gehört, dass eine Eignung eines schwerbehinderten Mitarbeiters auch dann vorliegt, wenn er innerhalb der nächsten 6 Monaten mit Hilfe von Schulungen den für diese Stelle erforderlichen Eignungs- bzw. Kenntnisstand erreichen kann. Ist das korrekt?
  • In d. oben genannten Beispiel kann m.E. auch in 6 Monaten kein fließendes Englisch erlernt werden. Damit wäre dieser Kollege m.E. für diese Stelle auch ungeeignet. Oder?
  • Wenn sich nach dem Bewerbungsgespräch herausstellen sollte, dass dieser schwerbehinderte Mitarbeiter ungeeignet für diese Stelle ist, dann habe ich m.E. auch kein Recht mehr, bei den nachfolgenden Bewerbungsgesprächen mit den anderen Bewerbern dabei zu sein. Oder?

Im voraus herzlichen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße
K. Fischer


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