Eignung eines sbMA bei einer internen Stellenbesetzung (Einstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 27.09.2017, 15:41 (vor 2374 Tagen) @ fisch21

Moin Moin,

zunächst einmal muss man 2 Dinge auseinanderhalten:
1. Schwerbehinderte müssen zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, es sei denn, sie sind von vorneherein ungeeignet und dies ist gerichtsfest belegbar.
2. Schwerbehinderte müssen aber nicht zwingend eingestellt werden, wenn es qualifiziertere Bewerbungen gibt.

Zu 1. kommt es auf die Stellenausschreibung an: Steht dort Englisch als Einstellungsvoraussetzung, gebe ich Dir recht, die erfüllt er nach Deiner Schilderung nicht. Seht Englisch aber lediglich als wünschenswert, ist die Frage, ob es gerichtsfest ist, ihn nicht einzuladen. Daher laden manche Arbeitgeber im Zweifel lieber ein, um dann sauber aus Qualifikationsgründen anzulehnen, eh sich jemand einklagt und Recht bekommt, wodurch die Firma Zeit für das Rechtsverfahren und Geld verliert. Auch wenn es als Einstellungsvoraussetzung steht, gehen Arbeitgeber zum Teil diesen Weg und laden ein, um keinen Fehler nach SGB IX oder AGG zu begehen.

Liebe Grüße

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion