Eignung eines sbMA bei einer internen Stellenbesetzung (Einstellung)

Monica99, Wednesday, 27.09.2017, 19:02 (vor 2397 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

zunächst einmal muss man 2 Dinge auseinanderhalten:
1. Schwerbehinderte müssen zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, es sei denn, sie sind von vorneherein ungeeignet und dies ist gerichtsfest belegbar.

Wie kommst Du auf diese so pauschale FALSCHE Antwort?? Welche Rechtsgrundlage hast Du dazu???

>>> unserer Firma (kein öffentlicher Dienst)<<<<<<
Also greift § 82 SGB IX NICHT!!! Denn nur im öffentlichen Dienst würde dieser gelten. Doch auch dort gibt es die Ausnahme der "offensichtlichen Ungeeignetheit". Wenn sich zB ein Blinder auf eine Stelle als Fahrer bewirbt. In diesen Fällen muss auch der öffentliche AG nicht einladen.

--
mfg Monica


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