Eignung eines sbMA bei einer internen Stellenbesetzung (Einstellung)

garda, Berlin, Thursday, 28.09.2017, 09:01 (vor 2374 Tagen) @ fisch21

Meine Fragen hierzu wären:

  • Wäre die Einladung zum Bewerbungsgespräch überhaupt erforderlich gewesen, da die fachliche Eignung für diese ausgeschriebene Stelle beim Bewerber eindeutig nicht vorliegt?

Hallo Fisch21,

klares nein, auch nicht nach der von dir zitierten Vereinbarung. Es gibt keine rechtliche Vorschrift die so etwas verlangt.

[*]Ich habe gehört, dass eine Eignung eines schwerbehinderten Mitarbeiters auch dann vorliegt, wenn er innerhalb der nächsten 6 Monaten mit Hilfe von Schulungen den für diese Stelle erforderlichen Eignungs- bzw. Kenntnisstand erreichen kann. Ist das korrekt?

Hm. gehört ist immer so eine Sache. Wo hast du das gehört und von wem? Mit welcher Begründung? Rechtsprechung? Meine Frage bleibt: erfüllt er oder erfüllt er nicht? Jeder AG kann sich auf noch notwendige Schulungen, einlassen muss es aber meines Erachtens nach nicht.

[*]In d. oben genannten Beispiel kann m.E. auch in 6 Monaten kein fließendes Englisch erlernt werden. Damit wäre dieser Kollege m.E. für diese Stelle auch ungeeignet. Oder?

Stimmt. Weder das eine noch das andere ist gegeben. Warum will der SB-Kollege den Job?

[*]Wenn sich nach dem Bewerbungsgespräch herausstellen sollte, dass dieser schwerbehinderte Mitarbeiter ungeeignet für diese Stelle ist, dann habe ich m.E. auch kein Recht mehr, bei den nachfolgenden Bewerbungsgesprächen mit den anderen Bewerbern dabei zu sein. Oder?
[/list]

Sofern keine weiteren SB-Bewerber im Boot sind nicht.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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