Eignung eines sbMA bei einer internen Stellenbesetzung (Einstellung)

Monica99, Friday, 29.09.2017, 15:33 (vor 2372 Tagen) @ WoBi

Hallo WoBi,

vielleicht einfach einmal deine Beiträge lesen. Du korrigierst mich betreffend der Aussage "offensichtlich nichtgeeignet" und erklärst richtig wäre "fachlich ungeeignet". Doch in Deinem verlinkten Beitrag schreibst Du "eine offensichtliche Uneignung".

Somit war bei meiner Antwort nichts falsch!

Deine weiteren Auslegungen nun haben mit dem von mir bewusst verwendeten Beispiel nichts zu tun.

--
mfg Monica


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