Eignung eines sbMA bei einer internen Stellenbesetzung (Einstellung)

Monica99, Friday, 29.09.2017, 15:48 (vor 2394 Tagen) @ WoBi

Hallo,

ein weiteres Beispiel der "offensichtlichen Ungeeignetheit" trotz ggf oder sogar wohl vermutlicher fachlicher Eignung aber trotzdem kein Fall für Ansprüche gem. AGG.

Ein Hersteller von "weiblichen Dessus/ weiblicher Unterwäsche" sucht ein Model. Es meldet sich aber ein männliches Model. Der AG lädt verständlich nicht zum Vorstellungsgespräch, denn der Bewerber ist klar offensichtlich ungeeignet.

Auch hier wäre das von Dir genannte Urteil mit dem Smutje nicht anwendbar.

--
mfg Monica


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