Leistungsorientierte Bezahlung (Allgemeines)

Monica99, Wednesday, 04.10.2017, 10:34 (vor 2394 Tagen) @ WoBi

Hallo,

um eine verlässliche Hilfe zu leisten, ist erst einmal sortieren erforderlich. Um die Rechtsgrundlage für die Mitarbeitervertretung festzulegen, ist die Rechtsform der einzelnen Betriebe festzustellen. Sind es Eigenbetriebe oder ........

toller Beitrag, doch geht es an dem eigentlichen Thema und Rechtsgrundsatz vorbei.

Denn: Es gilt der Rechtsgrundsatz, Schwerbehinderte dürfen aus Gründen der Behinderung nicht benachteiligt werden. Weiter gibt es den § 81 Abs. 4 SGB IX, der auch hier zum tragen kommt.

Diese beiden Rechtsgrundsätze/Rechte MÜSSEN bei den Grundsätzen/Regelungen der/zur LOB und der Berechnung ggf zu zahlender LOB zwingend beachtet/ berücksichtigt werden.

Beispiel:
Ein nicht behinderter AN erzeugt 100 Werkstücke und dieses wird dann als 100% gewertet, 150 Werkstücke werden als 150% bei der LOB gewertet. Dann kann es gegeben sein, dass bei Schwerbehinderten aus Gründen der Behinderung 80 als 100%, und 130 als 150% gewertet werden/ werden müssen.

Bedeutet: Behinderungsbedingte Leistungseinschränkungen MÜSSEN bei der LOB entsprechend beachtet werden. Denn 100% eines Schwerbehinderten können sich aus Gründen der Behinderung von den 100% eine Nichtbehinderten unterscheiden.

Fazit: die Rechtsgrundlage und das anzuwendende Gesetz des Betriebes usw. spielt keine Rolle. Denn das SGB IX gilt in allen gleich (Ausnahmen beim Kirchenrecht).

Ein altes Thema: unterschiedliche Leistungsfähigkeit gleich honorieren
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=16826
und Zielveteinbarungen mit Entgeldfaktor
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8139

--
mfg Monica


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