Anrecht auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz ohne Behinderung (BEM)

Martina ⌂, München, Bayern, Wednesday, 04.10.2017, 12:06 (vor 2395 Tagen)

Hallo zusammen,

Lt.§84 Abs.2 besteht keinen Anspruch auf einen anderen Arbeitsplatz.
Gibt es irgendein Urteil das dem Ganzen widerspricht?

"Der Arbeitnehmer muss von sich aus konkret darlegen, wie er sich die leidensgerechte Beschäftigung vorstellt. Die bloße Aufforderung zur leidensgerechten Beschäftigung genügt nicht. Vorher besteht für den Arbeitgeber kein Handlungsanlass und er gerät so lange auch nicht in Annahmeverzug, denn der Arbeitnehmer hat grundsätzlich die ihm zugewiesene Arbeit auszuführen – und wenn er dies aus gesundheitlichen Gründen nicht kann, steht § 297 BGB einem Annahmeverzug entgegen"!

Ich habe das Problem, das lt. BEM wegen einen neuem Arbeitsplatzes es keine Gesetzesvorschrift dazu gibt!

Mit der Bitte um Infos jeglicher Art die es hierzu gibt!

Danke und liebe Grüße
Martina


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