Leistungsorientierte Bezahlung (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 05.10.2017, 17:00 (vor 2388 Tagen) @ Tomsa

Bei uns gibt es eine Leistungsorientierte Bezahlung. Allerdings sind die Schwerbehinderten MA nicht besonders berücksichtigt.

Hallo, hier muss in jedem Fall berücksichtigt werden bei der Arbeitsmenge, dass Zusatzurlaub für sbM besteht. Und soweit auch die Wochenarbeitszeit geringer sein sollte für sbM laut Tarifvertrag, dann ist auch dies bei der Arbeitsmenge vergleichsweise zu berücksichtigen. Und auch die Amtstätigkeit einer SBV muss insoweit ggf. berücksichtigt werden, soweit diese während ihrer Amtstätigkeit ihrer arbeisvertraglichen Tätigkeit nicht nachgehen kann. Das gebietet schon die Logik, also ggf. korrigierende Auslegung nach den Gesetzen der Logik: Dienstvereinbarung kann Logik nie aushebeln!

Denn es kann natürlich nicht verlangt werden, dass der sbM bei geringerer Arbeitszeit die gleiche Arbeitsmenge schafft. Daher gilt die Formel: Leistung = Arbeit ./. Zeit.

Wo finde ich Musterinklusionsvereinbarungen?

Muster gibts zwar nicht, denn jeder Betrieb ist anders. Die Vereinbarungen sollen ja auf den Betrieb jeweils zugeschnitten sein. Hier gibts aber eine Datenbank mit Praxisbeispielen unterschiedlichster Qualität, und hier Aktuelles zum BTHG von Düwell/Beyer, 2017, In­klu­si­onsver­ein­ba­rungen. Hier gibts Online-Training & Test. TIPP: Zuvor möglichst Seminar besuchen!

Gruß,
Cebulon


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