Widerruf Gleichstellung wenn Arbeitsz. auf<17h reduziert wird? (Gleichstellung)

Cebulon, Saturday, 07.10.2017, 18:11 (vor 2383 Tagen) @ WernerAhles

Kann die Gleichstellung widerrufen werden, wenn der Betroffene wöchentliche Arbeitszeit auf 17h reduziert?

Warum soll die Arbeitszeit reduziert werden auf unter 18 Stunden oder < 17 Stunden (§ 73 Abs. 3 SGB IX)? Auf Antrag und be­hin­de­rungs­be­ding­t und auf ärztliche Empfehlung nach § 81 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX?

Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Untergrenze von 18 WoSt vergl. LSG NRW vom 02.09.2008, L 1 AL 35/07, Rn. 26.

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion