Information der SBV Weiterbildung sb und gl MA (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 09.10.2017, 15:26 (vor 2389 Tagen) @ Foed69

Hallo,

sofern der AG eine Qualifizierungsmaßnahme vom sb AN verlangt, sehe ich die Informationspflicht als gegeben an, da die SBV ggfs. prüfen muß, zu welchen Konsequenzen das Verlangen des AG führen kann bzw. ob die Durchführung der Maßnahme leidensgerecht bzw. barrierefrei erfolgt.

Handelt es sich aber um ein freiwilliges Angebot des AG, das der sb AN nicht zwingend wahrnehmen muß, sehe ich keine pauschale Informationspflicht. Hier wäre eine Informationspflicht mE nur dann gegeben, wenn der AG die Weiterbildung ablehnt. Hier sollte dann die SBV die Ablehnungsgründe auf evtl. Diskriminierungstatbestände prüfen können.

Im Übrigen sollten derartige Dinge eigentlich in einer speziellen BV und/oder einer Integrationsvereinbarung geregelt sein.

--
&Tschüß

Wolfgang


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