Wer kann die Wahl einberufen? (Wahlen)

Thomasr, Tuesday, 10.10.2017, 13:38 (vor 2389 Tagen) @ Hendrik1

Huuu,- danke für die ausführliche Antwort.

Ursprünglich gab es drei Unternehmen welche Funsioniert sind. Da man keine drei IT-Abteilungen, FIBU etc. benötigt, hat man ein Tochterunternehmen gegründet. Da sich nach einigen Jahren die damals gegründete Firma nicht so entwickelt hat, wie vorgestellt, geht es nun wieder zurück in den Mutterkonzern. Wir hier sind 6 Schwerbehinderte Menschen. Im Mutterkonzern sind es erheblich mehr.

Vor kurzem gab es eine Wahl der SBV im Mutterkonzern da die bisherige SBV langzeit erkrankt ist und der Stellvertreter der SBV zurücktreten wollte. Bei der Wahl haben beide Unternehmen gleichermaßen gewählt. Da die Wahl des SBV der Stellvertreter in unserem Unternehmen geworden ist, wurde seitens der Konzernleitung diese Wahl für ungültig erklärt. Wir sind zwar ein Tochterunternehmen allerdings wird argumentiert, dass wir kein Mitspracherecht im Mutterkonzern haben.

Alles etwas kompliziert,- daher meine Frage.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion