Wer kann die Wahl einberufen? (Wahlen)

Thomasr, Wednesday, 11.10.2017, 18:38 (vor 2360 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik1,

perfekte Ausführung!!!! Danke!!!

das mit der bisherigen SBV im Mutterkonzern: Es gibt hier die SBV (also die Vorsitzende) und einen Stellvertreter. Der SBV (Vorsitzende) selbst ist langzeiterkrankt und daran will auch und wollte auch keiner "rütteln" einzig der Stellvertreter war letztlich überfordert da er durch die langzeiterkrankung der SBV (Vorsitzende) im Prinzip allein für alles verantwortlich war. NUR dieser Stellvertreter wurde neu gewählt weil er eben der Aufgabe nicht mehr gewachsen war. Nach der Rückführen unseres Unternehmens in den Mutterkonzern wird dann bis zur "richtigen" neuwahl dann auch wieder nur der Stellvertreter neu gewählt und nicht die SBV (Vorsitzende) selbst.

Es sind halt "nicht ganz normale" Umstände zumal erst jetzt fast drei Monate vor der Rückführung auffällt, dass wir bisher in unserem Tochterunternehmen gar keine SBV hatten. Weder Konzernleitung, noch BR, Perso oder der derzeitigen SBV des Mutterkonzerns ist dieser Umstand aufgefallen.


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