Freistellung Mitarbeiter Versammlung (Versammlung)

WoBi, Monday, 16.10.2017, 10:23 (vor 2355 Tagen) @ Topsen09

Hallo Topsen09,

berufe dich auf die Regelungen analog, wenn privater Arbeitgeber auf eine Betriebsversammlung wie durch den Betriebsrat oder bei öffentlichen Arbeitgeber auf eine Personalversammlung wie durch den Personalrat. Diese Regelungen und Rechtsprechungen gelten auch für die Versammlung der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Betrieb.

Mein Textvorschlag:
"Für die Versammlung der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen gelten analog die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für Betriebsversammlungen. Führungskräfte werden gebeten in dieser Zeit z.B. keine Besprechungen durchzuführen, um die Teilnahme von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu ermöglichen."

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Gruß
Wolfgang


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