Arbeitnehmer müssen Schwerbehinderung angeben (Fragen zu einer Behinderung)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 17.10.2017, 14:39 (vor 2354 Tagen) @ eichenschild

Moin Moin Eichenschild,

falls Du nicht vor der Maßnahme angehört wurdest, würde ich diese nach § 95,2 SGB IX aussetzen lassen, da der Arbeitgeber Dich in allen Angelegenheiten, die einen Schwerbehinderten betreffen, unverzüglich und umfassend zu informieren und vor der Entscheidung anzuhören hat.
Dieses scheint mir - nach Deinem Beitrag - nicht geschehen zu sein, da Du die Gründe, die der Arbeitgeber ins Feld führt, auch nicht kennst. Der Arbeitgeber muss dann binnen 7 Tagen die Beteiligung nachholen und darf erst dann endgültig entscheiden.
An Deiner Stelle würde ich dem Arbeitgeber auch keine Gründe wie das Gerichtsurteil in den Mund legen, sondern diesen kommen lassen; er hat ja die Informationspflicht.

Falls Du Dir über die Stichhaltigkeit der Gründe nicht im Klaren bist, bitte um schriftliche Vorlage, damit Du diese aufgrund Deiner Kontrollpflicht nach SGB IX §95,1.1. prüfen und Dich ggf. mit der Personalvertretung oder einer rechtlichen Beratung abstimmen kannst. Letztere Punkte würde ich gegenüber dem Arbeitgeber nicht erwähnen, sondern es bei der Kontrollpflicht und der Prüfung belassen.

Liebe Grüße

Hendrik


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