Auftragsübertragung der örtl. SBV an GSBV (Gesamt-Konzern-SBV)

Monica99, Monday, 04.12.2017, 18:55 (vor 2345 Tagen) @ sandunika

Hallo,

NEIN, nicht zulässig. Wäre auch ein Verstoß gegen den Datenschutz.

Die SBV dürfte sich aber über grundsätzliche Fragestellungen, ohne Nennung von Namen/ persönlichen Daten, also fiktiv mit der GSBV beraten.

--
mfg Monica


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