Auftragsübertragung der örtl. SBV an GSBV (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo,
NEIN, nicht zulässig. Wäre auch ein Verstoß gegen den Datenschutz.
Die SBV dürfte sich aber über grundsätzliche Fragestellungen, ohne Nennung von Namen/ persönlichen Daten, also fiktiv mit der GSBV beraten.
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mfg Monica