haus-/fachärztl. Attest zu Arbeitszeiten für Arbeitgeber bindend ? (Lektüre / Gesetze)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 08.12.2017, 09:17 (vor 2333 Tagen) @ Frank2307

Hallo,

es liegt in der Natur der Sache, daß der betriebsärztliche Dienst nur "empfiehlt". Mehr gibt § 3 ASiG nicht her.

Wenn allerdings der Betriebsarzt durch seine Empfehlung die fachärztliche Meinung grundsätzlich teilt, braucht der AG schon sehr gute Gründe, wenn er das ignoriert.

Wenn der AN schwerbehindert/gleichgestellt ist, kann er - ggfs. mit Unterstützung der SBV - auf Grundlage des § 81 Abs. 4 SGB IX schon verlangen, daß der AG die Empfehlung berücksichtigt und auch versuchen, dies individualrechtlich einzuklagen. Auf jeden Fall wäre diese Konstellation aber ein Fall für § 84 Abs. 1 SGB IX. Dieses Verfahren müßte die SBV beim AG einfordern.

Auch der BR sollte hier mit eingebunden werden, hat er doch auch bei der konkreten Diensterstellung Mitbestimmungsrechte und kann auf Grundlage des § 80 Abs. 1 Nr. 4 iVm § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG durchaus Maßnahmen des AG verlangen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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