Habe ich das Recht bei der Alljährlichen Versammlung dabei zu sein (Stellvertreter/in)
Hallo,
Klar hast du das Recht dabei zu sein.
Alles andere ist Humbug.
na ich weiß nicht. Wenn die SBV nicht verhindert ist, die Stellvertretung selbst nicht schwerbehindert ist und es gibt keine 100 Schwerbehinderte im Betrieb, dann ist die Stellvertretung eine ganz normale Mitarbeiterin ohne Funktion und die Grundlage für eine Teilnahme ist m.E. nicht vorhanden.
Gruß
Paul