Vollremission und Runterstufung von 100 auf 80 GdB (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo,
auch bei öffentlichen Behörden gibt es den Begriff der "Zugangsvereitelung", falls das Schreiben nicht angenommen wird.
"Liegen bleiben" dürfen diese Schreiben auch nicht, da eine Behörde schon aufgrund der Wahrung von Fristen sicherstellen muß, daß zumindest zu den Öffnungstagen eine Briefzustellung möglich ist.
Und zumindest in Flächenbundesländern mit "klassischer" Versorgungsverwaltung können die Wege für eine persönliche Abgabe ganz schön weit sein.
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&Tschüß
Wolfgang