Schwerbehinderung in Bewerbung übersehen! Folgen? (AGG)

Monica99, Sunday, 01.07.2018, 15:07 (vor 2130 Tagen) @ carriegross

Hallo,

"Wir sehen das allerdings anders und meinen, es würde nur ein geringfügiger Verstoß vorliegen, da die Bewerberin im letzten Absatz des Anschreibens die Schwerbehinderung mit "fünfzig GdB" abgekürzt hat und bietet je 0,5 Bruttomonatsgehälter i. R. e. einvernehmlichen und außergerichtlichen Einigung an."

Wer ist hier >Wir<??

Es ist NICHT die Aufgabe der SBV dem AG gegen die berechtigten Interessen Schwerbehinderter beizustehen um dem AG bei Verstößen gegen das SGB IX und die Rechte der Schwerbehinderten Geld zu sparen.

Daher ja auch meine Vermutung, dass hier ein AG Vertreter Fragen stellt. Denn eine SBV würde so nicht fragen und handeln,

--
mfg Monica


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