Fachliteratur für SBV-Stellvertretungen bei Mehrhäusigkeit (Lektüre / Gesetze)

Apanatshi, Bayern, Friday, 03.08.2018, 08:34 (vor 2096 Tagen)

Hallo liebe Kollegen,

ich habe neue SGB IX Kommentare bestellt und zwar ein Exemplar für mich, für meine 1. Stellvertretung und für die 2. Stellvertretung.
Wir sind mehrhäusig und verfügen über 2 SBV-Büros (räumliche Entfernung 25 km). Die erste Stellvertretung ist mindestens 2-3 Tage nicht im Haupthaus, sondern in einer anderen Klinik anwesend, zumal sie auch noch das Amt einer freigestellten Betriebsrätin bekleidet. Des Weiteren ist die 3. Stellvertretung selbstverständlich nicht freigestellt sondern in ihrem Arbeitsbereich tätig. Muss diese die Vertretung übernehmen und sich ggf. auch belesen, muss sie jedes Mal das SBV-Büro aufsuchen. Dies ist unnötiger Zeitaufwand.
Kann der Arbeitgeber nun verweigern, den Stellvertretungen ein SGB-Kommentar zu erstellen? In den vergangenen Wahlperioden war dies niemals ein Thema.
Für mich stellt es schon eine 'Behinderung der SBV-Arbeit dar. Da z.B. auch ich öfter das SGB IX mit nach hause nehmen um mich in Ruhe belesen zu können, ist das SGB IX auch nicht im Hauptbüro nicht verfügbar.
Da ich teilzeitbeschäftigt bin mit 32 Std. wöchentlich ist dies immer wieder mal der Fall. Desweiteren nehme ich den Basiskommentar auch häufig mit, wenn ich Aussentermine habe. Zeitgleich kann es dann sein, dass eine Stellvertretung irgendwo einen anderen Termin übernehmen muss und dann wäre kein Gesetz greifbar.
Über eine Antwort wäre ich dankbar, im Forum konnte ich unter der Suchfunktion nichts über den Anspruch bei Stellvertretungen finden, ebenso nicht im neuen SGB IX.
Gruß A.


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