Teilnahme SBV am Jour Fixe des Personalrats (Umgang mit Arbeitgeber)

Monica99, Monday, 01.10.2018, 18:25 (vor 2037 Tagen) @ Opolus

Hallo,
nein, dass ändert nicht an der gegebenen Antwort. Es handelt sich eben nicht um ein Gremium/Auschuss des BR/PR.
Es gilt hier dann nur der § 95. Also wenn Dinge besprochen werden welche Schwerbehinderte betreffen muss der AG § 95 beachten. Dieses ist ein möglicher "Hebel" den AG davon zu überzeugen die SBV hinzuzuziehen, dass spart ihm den § 95.

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mfg Monica


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