SchwbV und PR (Lektüre / Gesetze)

hackenberger, Wednesday, 17.05.2006, 16:29 (vor 6572 Tagen) @ Dirk

Hallo Dirk,

selbstverständlich kann man beides gleichzeitig sein. Also beide Mandate ausüben. Es ist sogar öffters so gegeben. Man sollte dann in den Sitzungen nur immer klar stellen in welcher Funktion man welche Aussage tätigt, damit die übrigen Gremienmitglieder es verstehen.

Ich kenne sogar Fälle in welchen in der Sitzung die gleiche Person (Doppelfunktion/-Mandat) als BR/PR ein Entscheidung mitgetragen hat und dann als SchwbV damit nicht einverstanden ist und entsprechend handelt. Denn die eine Entscheidung war unter Berücksichtigung der Interessen aller MA und die andere Entscheidung "nur" unter Berücksichtigung der besonderen Anliegen/Rechte Schwerbehinderter!

Grundlage ist das SGB IX


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