Schwerbehinderte in Konkurrenz zur Übernahme von Auszubildenden (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 10.10.2018, 15:12 (vor 2027 Tagen) @ Hertha

Moin Moin Hertha,

da würde ich genau die Begründungen, die Kai von der Küste und ich auch schon im letzten Beitrag geschrieben haben, beibringen: Qualifikationsvorsprung durch Berufserfahrung: Im Erlass des Landes Berlin steht auch etwas von "bei gleicher Eignung bevorzugter Einstellung".
Was bei Euch in der Integrationsvereinbarung geregelt ist, kann ich nicht sagen.
Ich würde aber auch den §164,1 bzw. 164,4 mit zitieren. Hinzu kommen die Erörterungsrechte der Schwerbehindertenvertretung, wenn die 5% Quote nicht erfüllt ist (§164,1 Satz7). Dieses kann ja nicht pauschal ausgeschlossen werden.

Daher könnte ich diesen Aktenvermerk nicht mitgehen.

Hinzu kommt, dass diese Rechte nicht nur für befristet eingestellte Schwerbehinderte, sondern auch für Schwerbehinderte mit behinderungsbedingt notwendigem Versetzungswunsch gelten.

Daher würde ich es so sehen, dass Stellen grundsätzlich auszuschreiben sind, damit Schwerbehinderte die Chance bekommen, sich beruflich zu verändern und sich auf diese bewerben können.

Liebe Grüße

Hendrik


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