Re: Ist die SBV autonom gegenüber dem BR (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 03.12.2003, 21:46 (vor 7474 Tagen) @ Ursula von Oertzen

Hallo Ursula,

ja Du hast recht. Die SchwbV ist outonom und nuss ihre
Entscheidungen weder vor dem BR rechtfertigen noch von
diesem genehmigen lassen. Sie hat vielmehr die gleiche
Rechtsstellung wie der BR. Die Vertrauensperson der
Schwb ist dm BR-Vorsitzenden rechtlich gleichgestellt.
Falls Du Fortbildungen benötigst, muss die SchwbV
(also eigentlich die Vertrauensperson der Schwb) die
Notwendigkeit feststellen und einen entsprechenden
Beschluss fassen.

Sinnvoll ist in einem solchen Falle folgende
Vorgehensweisen. Die SchwbV schreibt den AG an und
teilt diesem mit, dass für die Tätigkeit als SchwbV
eine Fortbildung notwendig ist. Weiter sollte man dem
AG mitteilen um welche Fortbildung es sich handelt,
wer diese anbietet und die Zeit und Kosten dieser
Maßnahme. Der AG hat so die Möglichkeit diese im
Vorfeld zu beanstanden, kommt vom AG keinen Einwand,
so würde ich dann die Anmeldung vornehmen. Hat der AG
Einwände sollten diese einverständlich geklärt werden.
Sollte der AG sich generell negativ zu den
Fortbildungsmaßnahmen äußern, wende Dich an das
zuständige Integrationsamt um bitte um Unterstützung.
Hier würde dann ggf. eine Klage vor dem Arbeitsgericht
notwendig werden. Hier müsste sich dann die SchwbV
Rechtsberatung/-beistand holen. Die Kosten hierfür
hätte der AG zu tragen.

Also zum schluss nochmals die Anmerkung: Der BR oder
BR-Vorsitzenden hat der SchwbV nicht zu
sagen/vorzuschreiben.

Bernhard

Das alles findest Du auch im SGB IX §§ 95 und 96

PS: Besorgt euch sofern ihr noch keinen habt einen
guten Kommentar zum SGB IX (z.B. den Knittel) Anfang
2004 soll auch ein Kommentar von Cramer herauskommen.
Die Kosten hierfür hat der AG zu tragen. Weiter
empfehle ich die Zeitschrift "Behindertenrecht" zu
abbonieren.


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