Änderung im MVG-EKD zum 1.1.2019 (Kirche)
Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten bekommt die Aufgaben nach staatlichem Recht.
Hallo Taja,
hier Näheres für die SBV zu den Änderungen im MVG-EKD mit Anmerkungen von Prof. Düwell in jurisPR-ArbR 49/2018 Anm. 1, inwieweit ab 2019 das SGB IX nach Kirchenrecht gilt und in welchen Bereichen es noch einzelne Einschränkungen gibt beim Wahlrecht und Unterrichtungsrecht der SBV.
Gruß,
Cebulon