Räumlichkeiten (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo,
ich sehe als möglichen Ansprechpartner auch den für Deinen Betrieb zuständigen Datenschutzbeauftragten.
Auch wenn die Arbeitnehmervertretungen datenschutzrechtlich "selbstständig" sind, wird die Situation dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten absolut missfallen.
VG