Reisezeit und Schulung an mehreren Tagen (TVöD / TV-L)
Hallo Norbert,
dass Bundesarbeitsgericht hat im Oktober 2018 diesbezüglich seine Rechtsauffassung geändert. BAG in einer Mitteilung (Az.: 5 AZR 553/17).
Die Urteilsbegründung liegt mir noch nicht vor.
Wird dir nicht viel helfen lieber Norbert, denn in diesem Rechtsstreit ging es um was anderes:
Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil Az.: 5 AZR 553/17bekanntgegeben.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter