Re: Personalrat und SchwbV

David ⌂, NRW, Sunday, 21.12.2003, 12:46 (vor 7456 Tagen) @ Elida

Hallo Elida,

deine Auffassung über die Teilnahme der SchwbV an einer
Personalratssitzung, so wie ich sie aus deinem Text
deute, teile ich mit dir.
Im § 95 Abs. 4 des SGB IX ist u.a. diese
Teilnahme erläutert.

Vorraussetzung deiner Teilnahme als Stellvertreterin
ist natürlich die Verhinderung der VP Schwb und der
Vertreter die u.U. vor dir gewählt wurden( falls du
nicht 1. Stellvertreterin bist).
Auch kann die Übertragung bestimmter Aufgaben und die
Teilnahme an Sitzungen, durch die VP Schwb an dich, ein
Teilnahmerecht für dich bedeuten.
Dabei dürfen meines Wissens die möglichen Vertreter vor
dir nicht übergangen werden.

Sind die Vorraussetzungen für deine Teilnahme
gewährleistet, so darf dir diese niemand verweigern.
Denn zu deiner Aufgabenerfüllung ist eine solche
Teilnahme zwingend erforderlich.

Aber als ein wichtiges Element in deiner Angelegenheit
sehe ich ein Gespräch mit deiner VPSchwb -
und letztendlich auch ein gemeinsames Gespräch mit
deiner VP Schwb und dem Personalrat.

Gruß Roland



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