Renteeintritt und Mitnahme der Tage (Zusatzurlaub)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 15.01.2019, 14:16 (vor 1936 Tagen) @ ingo

Hallo Ingo,

ich habe die Frage gelesen und auch die Antworten.

und Du hast nunmal das hier geantwortet:

Der Anspruch 5 Tage wird durch 12 geteilt mal 3 Monate = 1,25 Tage
Nun kommt es auf den Arbeitgeber an ob er aufrundet oder nur 1 Tag Zusatzurlaub gibt.

Und das ist rechtlich falsch, da der AG auf keinen Fall nur 1 Tag Zusatzurlaub geben darf, sondern auch die verbleibenden 0,25 rechtlich zwingend gewähren oder vergüten muß.

Ebenso war Deine Aussage zur Zwölftelung zu pauschal, da es bei Ausscheiden (auch wg. Rente) nach dem 30.06. ebenfalls rechtlich zwingend keine Zwölftelung gibt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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