Anspruch von Urlaub und Zusatzurlaub bei Rentenantritt ab 01. August (Rente / Pension / ATZ)
Hallo Claudia,
bzgl. des Zusatzurlaubes würde dann § 208 SGB IX greifen.
Hier ganz gut aufgeführt:
https://www.komsem.de/a-z/zusatzurlaub/
Bei Einer Beschäftigung bis zum 31. Juli wären das 2,92 Tage, aufgerundet dann drei Tage
Sonderurlaub.
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Viele Grüße
Gerd