Fortbildung der SBV (Seminare / Fortbildung)

Georgina, Wednesday, 06.03.2019, 06:19 (vor 1881 Tagen) @ Hendrik1

nach § 179 4 SGB IX sind zusätzlich zur Vertrauensperson und des ersten Stellies diejenigen Stellvertreter, die von der Vertrauensperson herangezogen werden können für notwendige Fortbildungen freizustellen und die Kosten vom Arbeitgeber zu übernehmen. Teilweise werden deutlich mehr Stellies tätig, als herangezogen werden können.
Für diese ist keine rechtliche Regelung erfolgt.

Das sehe ich auch als Problem ...wie schnell müssen die anderen Stellis ran: SBV im Urlaub, Stelli zur Kur, 2. Stelli Krank und schon muss der 3. Stelli "aushelfen". :-(

Im Gegensatz dazu fahren die JAVen geschlossen auf 3 Seminare, dann 2 (?) Jahre tätig zu sein. Wenn ich dann noch die Relevanz der Funktionen vergleiche, kann ich erst recht nur mit dem Kopf schütteln ...bei der Unterstützung von sbM geht es ja manchmal um "sein oder nicht sein" :-(


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