Teilnahme an BR Sitzung (Stellvertreter/in)

bifavi, Hessen, Monday, 18.03.2019, 12:18 (vor 1868 Tagen) @ Franz100

Hallo Franz 100,

was habt ihr denn da für eine Regelung?
Wer hat die aufgestellt?
Ihr habt das Recht an allen Sitzungen des Betriebsrates und dessen Auschüssen teilzunehmen!
Dieses Recht der Teilnahme würde ich mir nicht beschneiden lassen wollen.
Themen die nicht auf der Einladung zur Betriebsratssitzung stehen, können ja auch unter dem Punkt verschiedenes behandeln werden. Nimmst du an der BR Sitzung nicht teil hast du keine Kenntnis und kannst dein Amt nicht ausführen.
Je nachdem wieviele Leute du betreust könnte man Dir auch Untätigkeit vorwerfen.
Deine Stellvertreterin ist bei deiner angezeigten Verhinderung in der gleichen Rechtsstellung wie du.
Du solltest daher eine Verhinderungsanzeige bei deinem Arbeitgeber abgeben. Denn nur wenn du im Urlaub bist, heißt das nicht das du an den BR Sitzungen nicht teilnimmst.
Man kann das Amt ja auch ausführen wenn man im Urlaub ist. Ist ja schließlich Ehrenamt.

Mein Arbeitger und der BR bekommen jedenfalls von mir eine Verhinderungsanzeige. Damit der Arbeitgeber einen Ansprechpartner hat und der BR weiß wer einzuladen ist.

LG
bifavi


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