Vertreterregelung (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo,
Du hast nichts im Gesetz gefunden, weil es eine Art von Krankheitsvertretung" durch GSBV/KSBV nicht gibt.
GSBV/KSBV haben nur die Ersatzzuständigkeit für SBV-lose Betriebe, mehr nicht.
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&Tschüß
Wolfgang