Vertreterregelung (Gesamt-Konzern-SBV)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 16.09.2019, 10:52 (vor 1694 Tagen) @ Katrin72

Hallo,

Du hast nichts im Gesetz gefunden, weil es eine Art von Krankheitsvertretung" durch GSBV/KSBV nicht gibt.
GSBV/KSBV haben nur die Ersatzzuständigkeit für SBV-lose Betriebe, mehr nicht.

--
&Tschüß

Wolfgang


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