Ausnahmen bei gestuften Ausschreibungsverfahren bzgl. Einladungspflicht (AGG)
Dann ist doch das LAG-Urteil, obwohl es rechtskräftig geworden ist, warum auch immer, dennoch dem BAG-Urteil sozusagen "unterstellt"!? D. h., das BAG-Urteil "bricht" das LAG-Urteil, oder!?