Ausnahmen bei gestuften Ausschreibungsverfahren bzgl. Einladungspflicht (AGG)

sabsezicke, Wednesday, 13.11.2019, 11:41 (vor 1630 Tagen) @ albarracin

Dann ist doch das LAG-Urteil, obwohl es rechtskräftig geworden ist, warum auch immer, dennoch dem BAG-Urteil sozusagen "unterstellt"!? D. h., das BAG-Urteil "bricht" das LAG-Urteil, oder!?


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