Teilfreistellung (Freistellung)

SFliege, Tuesday, 10.12.2019, 13:40 (vor 1609 Tagen) @ Alex081073

Für schwerbehinderte Beschäftigte in Schichtarbeit wird es wohl schwierig sein bei nur 1 Stunde Bürozeit in der Woche ihre Vertretung erreichen zu können.
Ich würde den Zeitraum und die Länge der Sprechzeiten so legen, dass zumindest Frühschicht, als auch Spätschicht die Möglichkeit haben hier Kontakt aufzunehmen.
Vielleicht auch mal schauen, zu welchen Zeiten die Sprechzeiten beim Betriebsrat festgelegt sind.
Wenn Sprechzeiten länger als eine Stunde festgelegt sind, dann kann man hier ja schon mal ebenfalls erforderliche Büroarbeiten machen.

Bei 33 Schäfchen würde ich 6-8 Stunden für Bürozeiten in der Woche wohl ebenso als absolute Untergrenze für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ansehen. (Bei 100 hättest Du einen Rechtsanspruch auf Vollfreistellung.)
Wenn der Arbeitgeber Dir diese Zeiten nicht generell zugestehen möchte, dann bleibt Dir wohl nichts anderes möglich als am Anfang jeder Woche für die nächste Woche diese Zeiten als benötigte SBV-Zeiten anzumelden.
Einmal 5 Stunden und beim nächsten Mal 7 Stunden und dann wieder 6 Stunden, halt je nach Arbeitsanfall, aber im Schnitt wird dass sicherlich schon auf 6-8 Stunden hinauslaufen (und ich würde mich auch nicht darauf einlassen, dass dieses in den Dienstplan passende 30 Minuten Stücke aufgesplittet wird.)
Irgendwann wird dem Arbeitgeber das dann hoffentlich (ebenfalls) zu blöd werden, hier immer den Dientsplan ändern zu müssen, so dass er Dich für diesen Zeitraum wahrscheinlich generell aus der Dienstplanung herausnehmen wird.
Dienstplan hin oder her, aber wenn es dringende Sachen zu erledigen gibt und Du hier so wenig Verständnis findest, dann darfst Du auch nicht davor zurückschrecken, trotz Dienstplan bei akuten und dringenden Ereignissen auch kurzfristig (d.h. unter 4 Tagen Vorlaufzeit) Dir die benötigte Zeit für die SBV-Arbeit zu nehmen.
Ob eine Massage dann ausfallen muss, ist nicht Dein Problem.
Deine SBV-Tätigkeit hat immer Vorrang vor Deiner regulären Arbeit!
Das muss Dein Arbeitgeber halt dann auf diese Weise lernen, wenn er es nicht auf vernünftige Art regeln will.

Allein Du entscheidest, welche Zeit Du für Deine SBV-Tätigkeit benötigst und nicht der Arbeitgeber!


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