AG-Teilnahme- zeitliche Begrenzung erwünscht (Versammlung)
Hallo,
die rechtliche Grundlage ist glasklar.
AN können unter Vorlage Ihres amtlichen Nachweises (Ausweis bzw. Gleichstellungsbescheid) natürlich auch dann an der Versammlung teilnehmen, wenn sie der SBV und/oder der SBV unbekannt sind.
Einen Anspruch auf Freistellung und Vergütung der Arbeitszeit haben sie aber nur, wenn sie dem AG ihren Status offenbaren.
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&Tschüß
Wolfgang