Versetzung- und Abordnungsschutz gem SGB iX (Kirche)

Monica99, Wednesday, 06.05.2020, 16:01 (vor 1474 Tagen) @ garda

Hallo Michael,

dann aber auch bitte das Gesetz (BetrVG) ganz lesen.

Begriff der Versetzung
Versetzung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet,

Daher kann sogar auch trotz Verbleib am "gleichen" Arbeitsplatz/Ort eine Versetzung lt. BertVG sein.

Wobei, es gibt keinen grundsätzlichen Versetzungsschutz von Mandatsträgern. Sie unterliegt nur der Mitbestimmung und die Wahrnehmung des Mandates darf nicht unmöglich sein.

--
mfg Monica


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