Sprechstunde der SBV (Freistellung)

Alex081073, Oberfranken, Thursday, 14.05.2020, 07:53 (vor 1453 Tagen) @ Monica99

Hallo,

Es gibt für die Mandatszeit KEIN Zeitlimit. Die SBV nimmt sich hier die Zeit, welche Sie für Notwendig ansieht. Mandatsarbeit hat Vorrang vor der Arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit. Sie muss sich sofern nicht freigestellt nur zur Mandatsarbeit abmelden und danach wieder zurückmelden beim AG. Der AG MUSS dafür Sorge tragen, dass die Mandatsarbeitszeit möglich ist.

Danke, aber dies ist mir ja klar. Es geht halt nur darum, das ich in der Klinik fest verplant bin mit Patienten. Daher muss ich schon immer beim Abteilungsleiter bitten mich morgen oder übermorgen frei zu planen. Das wollte ich mit der Sprechstunde aus dem Weg gehen. Daher war mein Plan, die Sprechstunde her zu nehmen um da alles was anfällt zu erledigen, denn die eine Stunde inder Woche (da sind wir uns bestimmt einig) reicht überhaupt nicht.


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