Inklusionsvereinbarung (Gesamt-Konzern-SBV)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 24.05.2020, 21:06 (vor 1443 Tagen) @ joval1967

Hallo,

wenn Du kein inhaltliches Problem mit einem überarbeiteten Entwurf hast, solltest Du froh sein, daß Dich der BR bei der Durchsetzung unterstützen will und nicht kleinkariert (und streng genommen auch formal falsch) auf ein "Initiativrecht" pochst.
Das Initiativrecht bedeutet nämlich nur, daß Du die Aufnahme von Verhandlungen verlangen kannst - mehr nicht. Und das ist ja auch passiert.
Es bedeutet nicht, daß Du als SBV der alleinige "Herr" des Fortgangs der Verhandlungen bist. Es bedeutet erst recht nicht, daß nicht auch die anderen Verfahrensbeteiligten im Lauf der Verhandlungen Vorschläge machen können.

Die einzige Frage, die aufgrund Deiner Angaben formal zu prüfen wäre, ist die Berechtigung des KBR bzw. der KSBV, eine konzernweite Vereinbarung abzuschließen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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