Personalratssitzung: Protokolle für die SBV (Umgang mit BR / PR)

Cebulon, Tuesday, 15.09.2020, 17:40 (vor 1328 Tagen) @ Line

Bei der Schwerbehindertenvertretung hält man sich buchstabengetreu an das Gesetz.

Hallo, um welches Personalvertretungsgesetz geht es hier. In vielen Bundesländern wie etwa Brandenburg und Saarland erhält die SBV ggf. automatisch Protokolle, in Bayern zum Beispiel unaufgefordert nach Maßgabe des Art. 41 Absatz 2 Satz 2 BayPVG – digital bzw. ausgedruckt. Die „Regelungen“ z.B. in den drei Städten Berlin, Bremen, Hamburg und den drei Ländern Hessen, Niedersachsen, NRW sowie zum Beispiel für den Bund in § 41 BPersVG halte ich eher für „unterirdisch“ bzw. „vorsintflutlich“ zu Niederschriften, da man sich dort noch immer zur Niederschrift zur PR-Sitzung für die SBV gesetzlich ausschweigt. Die Praxis ist da vielfach schon sehr viel weiter.

So auch die Bundesleitung des dbb zum Einsichtsrecht der SBV laut dem BPersVG, Stand: 2008, aber zu eng gefasst bezüglich SBV: „Die übrigen an Personalratssitzungen berechtigterweise teilnehmenden Personen haben ein Recht auf Einsicht in den jeweiligen Teil der Niederschrift.“

Eine Kopie wäre hilfreich, würde aber ja wohl den Haushaltsrahmen sprengen.

Vgl. sinngemäß auch VG Düsseldorf, 10.06.1999, 34 K 2286/99.PVL, Rn. 24, zur „Akteneinsicht“ in Un­ter­la­gen des Personalrats: „So bleibt es jedem Mitglied unbenommen und entspricht seinem guten Recht, Akteneinsicht in die ent­spre­chen­den Unterlagen, also auch die Protokolle der ver­gan­ge­nen PR-Sitzungen, zu nehmen und sich selbst Ablichtungen zu fertigen.“ Das stammt alles noch aus dem letzten Jahrhundert, als Kopien vergleichsweise noch mit horrenden Kosten verbunden waren ggü. heute und es beim Toner nicht nur um kleinste Centbeträge pro Seite ging.

Gruß
Cebulon


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