Hamburger Modell (BEM)

garda, Berlin, Tuesday, 02.02.2021, 07:50 (vor 1186 Tagen) @ soundso...

In der Vorbereitung auf das BEM frage ich mich: Hätte sie nicht mit dem Hamburger Modell beginnen können oder war sie dafür nicht lange genug krank?

Hallo soundso,

man muss nur überhaupt AU sein und nach ärztlicher Bescheinigung muss die stufenweise Wiedereingliederung erforderlich sein.

Wenn sie jetzt eigentlich wieder krank ist, kann man aus dem Stand heute heraus auch noch stufenweise Wiedereingliederung beantragen aufgrund des Sonderfalls Covid 19?

Welcher Sonderfall Covid19? Das ist rechtlich eine Erkrankung wie jede andere auch.

Sie möchte jetzt weder AU sein noch voll arbeiten, beides passt nicht zum Zustand. Oder kann sie alternativ noch nach der Reha Hamburger Modell machen, auch wenn sie davor nicht AU geschrieben wird?

Das ist möglich, wenn sie arbeitsunfähig aus der Reha entlassen und von den dortigen Ärzten die stufenweise Wiedereingliederung angeordnet wird. Das hilft ihr aber jetzt auch nicht.

In diesem Fall werden wir hoffentlich eine gute Absprache mit der Vorgesetzten finden, sodass die Belastung der Kollegin bis zu 30% reduziert wird im Rahmen der Fürsorgepflicht. Trotzdem wäre das Hamburger Modell m.E. sinnvoller, zumal es auch dem AG Kosten spart. We sind eure Kenntnisse/Erfahrungen hier?

Ist ja echt nett wie du dich um die Kosten des Arbeitgebers sorgst aber er würde sicherlich besser in mehr Informationen für die Beschäftigten und in Schulungen für dich investieren. Das hätte er in einem solcher Fälle wieder raus. Kannst du ihm ja mal vorrechnen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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