GSBV in Funktion einer BSBV? (Gesamt-Konzern-SBV)

Cebulon, Wednesday, 25.08.2021, 09:16 (vor 986 Tagen) @ Towanda

Wenn die Leitung der Mittelbehörde Entscheidungen treffen will, die in den Zuständigkeitsbereich der BSBV gehören würden, wer ist dann zu beteiligen …

Hallo Barbara, da würde ich einfach mal bei dem Integrationsamt per eMail nachfragen, da dieses dort Erfahrung haben sollte mit diesem speziellen Konstrukt nach § 52 LPersVG RP. Dessen Antwort würde mich auch interessieren. Entgegen dem Wortlaut des § 22 Abs. 3 SchwbVWO ist zwingend in einer Wahlversammlung eine BSBV zu wählen bei < 50 wahlberechtigten Schwerbehindertenvertretungen wegen § 177 Abs. 6 Satz 3 SGB IX „entsprechend“ kraft Gesetzes - weil Gesetz der nachrangigen Wahlordnung vorgeht. Einladen zur Wahlversammlung können drei Wahlberechtigte, das InA, und wohl sinngemäß auch der BPR nach § 19 Abs. 2 SchwbVWO analog.

und wen hat der BPR zu seinen Sitzungen einzuladen?

Die GSBV ist m.E. nicht zu den BPR-Sitzungen zu laden, da kein erstrecktes Mandat als BSBV gemäß § 180 SGB IX.

Gruß,
Cebulon




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