Kündigung eines Schwerbehinderten Angestellten (Kündigung)

bifavi, Hessen, Monday, 17.01.2022, 10:44 (vor 837 Tagen) @ albarracin

Hallo bibau,

ich kann Deine Fragestellung nachvollziehen. Stehe auch oft in dieser Fragestellung.
Kommt aber für mich diesbezüglich nur eine Antwort infrage:
Ich habe die Belange der Schwerbehinderten zu vertreten, weil ich eine von denen gewählte Vertretung bin.
Mein AG hat mich nicht dazu bestimmt oder gemacht.
Somit habe ich also die Belange der Schwerbehinderten und Gleichgestellten zu vertreten und mich dafür einzusetzten.
Bei der Befragung durch das InA muss ich es halt so darstellen, dass die AU-Zeiten im Zusammenhang mit der Behinderung stehen.
Das InA muss ja einer Kündigung zustimmen. Die meisten Zustimmungen des InA erfolgen bei Kündigungen welche betriebsbedingte Ursachen haben.
Einleitung eines Präventionsverfahren halte ich, wie mein Vorredner für sinnvoll.

Sollte das InA der Kündigung zustimmen , so bleibt ja noch die Möglichkeit entsprechende Rechtsmittel einzulegen.
Auch bei einem Ausspruch der Kündigung durch den AG gibt es die Möglichkeit der Rechtsmittel.

LG
Bifavi


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