Ablauf Kündigung Schwerbehinderter in Probezeit? PR, SBV, Integrationsamt!? (Kündigung)
Hallo,
hier sollte zuerst mal geprüft werden, ob überhaupt eine Probezeit rechtswirksam vereinbart wurde.
Bei der direkten Übernahme eines/einer Azubi kann es sein, daß die Ausbildungszeit für die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG angerechnet wird.
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&Tschüß
Wolfgang