Durch Probezeitkündigung = Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate = KSch? (Kündigung)

Ralf Böttcher, Thursday, 24.02.2022, 18:08 (vor 799 Tagen) @ albarracin

Hallo,

danke.

D. h., dass die Kündigung zum 31.3. bis einschließlich 15.3. dem AN zugegangen sein muss? Würde die erst am 16. oder 17.3. zugegangen sein, würde die Wartezeit gelten?

Gruß

Ralf


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion