Rente ohne Abzüge - Arbeitsverhältnis (Rente / Pension / ATZ)
Sorry Buddy,
aber nochmal zur Klarstellung:
In der Fallkonstellation, daß ein schwerbehinderter Beschäftigter bis zur Regelaltersrente arbeiten will, ist das Einverständnis des AG nicht notwendig.
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&Tschüß
Wolfgang