Vertrauensperson in TZ - Schwellenwert > 100 (Freistellung)

Peter Matzpreiksch, Monday, 15.05.2023, 11:13 (vor 358 Tagen)

Hallo Zusammen,

wir habe eine gewählte Vertrauensperson, die bisher in 70 % TZ gearbeitet hat. Die Freistellung ist erfolgt, jedoch nur auf der Grundlage der bisherigen TZ/AZ. Der AG sieht damit die Vollfreistellung als erfüllt an, obwohl wir den Schwellenwert von 100 Schwerbehinderten/Gleichgestellten Menschen mit rd. 20 % überschreiten. Eine Vollzeitstelle wird nicht akzeptiert/geschaffen (auch nicht befristet für die Wahlperiode) und für die Heranziehung der 1. Vertretung soll die Notwendigkeit detailliert erklärt werden.
Wir haben den Kommentar von Düwell zum §179 (4) SGB IX vorgelegt; leider ist nicht definiert, was Vollfreistellung (z. B. = 1 Vollzeitkraft/ 100 % AZ) bedeutet. Wer kann uns hier Hilfestellung (Urteile, Auslegungen, andere Kommentare mit Definitionen, etc.) geben?

Freue mich auf Antworten.

Beste Grüße

PM


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