unrechtmäßige Zahlung (Zusatzurlaub)
Moin Moin Sandra,
hat der AG denn das Kündigungsverfahren eingeleitet, weil die Frist von 14 Tagen nach Kenntnisnahme ja bald abläuft?
Wenn Ja, denke bitte daran, dass Du nach einem urteil des BAG nur 3 Tage für Deine Stellungnahme hast.
Liebe Grüße
Hendrik